Helle Kleinwohung in Ruhelage
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Details
Ausstattung & Funktionen
Beschreibung
Beschreibung:
Zur Vermietung gelangt eine ruhige 1 Zimmer Wohnung mit direktem Blick ins Grüne in einer gepflegten Wohnanlage beim Pötzleinsdorfer Schlosspark. Die Wohnung befindet sich im 2. OG ohne Lift. Die Wohnanlage verfügt eine Waschküche, Fahrradraum sowie einen Garten zur gemeinschaftlichen Nutzung.
Die Lage ist ideal für Naturfreunde, Sportler und Junggebliebene. Aufgrund der Nähe zur Universität für Bodenkultur BOKU und der Ruhelage ist die Wohnung auch perfekt für Studierende geeignet.
Die Wohnung besteht aus einem zentralen Vorzimmer, einem Wohn-/Schlafzimmer mit abgetrennter Küche, Badezimmer sowie einer getrennt begehbaren Toilette. Ein trockneres Kellerabteil bietet zusätzlichen Stauraum für Ihre persönlichen Gegenstände.
Raumaufteilung: : zentrales Vorzimmer, Wohn-/Schlafzimmer, Küche, Badezimmer, Toilette, Kellerabteil
Kostenübersicht:
Gesamtmiete inkl. BK und Ust | € 549,00 |
Kaution | € 1.647,00 |
Provisionsfrei |
Lage:
Öffentliche Verkehrsmittel: 41A, 35A, Straßenbahnline 41. Öffentliche Parkplätze sind zahlreich vorhanden.
Der Pötzleinsdorfer Schlosspark im 18. Wiener Bezirk ist eine grüne Oase der Ruhe. Der Pötzleinsdorfer Schlosspark bietet eine ideale Kombination aus historischem Charme und natürlicher Schönheit, perfekt für einen gemütlichen Ausflug oder ein entspanntes Picknick im Grünen.
Zusammenfassend bietet diese Wohnung eine ideale Lage in einer ruhigen Wohngegend mit vielseitigen Freizeitmöglichkeiten in der Nähe.
Sonstiges:
Der Mietvertrag ist auf 4 Jahre befristet, der Mietbeginn ist ab sofort möglich. Die Kosten für Strom, Gas, Internet etc. sind in der Gesamtmiete nicht inkludiert. Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist. Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.Der Vermieter wurde über die Energieausweisvorlagepflicht informiert. Ein Energieausweis über die Gesamteffizienz des Gebäudes gemäß § 3 EAVG für das Objekt liegt noch nicht vor. Der Auftraggeber wurde hinsichtlich der Informationspflicht gem. § 3 EAVG 2012 informiert. Es gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.